Bioland
Bioland e. V.

Das Bioland-Markenzeichen steht für regionale Erzeugnisse aus organisch-biologischem Landbau. Nach den strengen Richtlinien des Bioland e. V. wirtschaften 10.000 Betriebe aus Deutschland und Südtirol. Im Fokus der Bioland-Richtlinien stehen Maßnahmen zu Pflanzenbau, Tierhaltung und Verarbeitung. Der Verband setzt sich u. a. für eine artgerechte und flächengebundene Tierhaltung ein und verbietet den Einsatz von Gentechnik, chemisch-synthetischen Stickstoff-Düngern und Pflanzenschutzmitteln. In vielen Punkten übersteigen die Bioland-Richtlinien die Mindestanforderungen des EU-Biosiegels.
Mit dem Ziel, die Existenz von Bio-Bauern und -Bäuerinnen zu sichern und Verbrauchern und Verbraucherinnen mit organisch-biologischen Erzeugnissen zu versorgen, entstand 1971 Deutschlands führender Bio-Anbauverband. Die Einhaltung der Bioland-Kriterien wird mindestens einmal jährlich von staatlich anerkannten, unabhängigen Kontrollstellen geprüft. Darüber hinaus erfolgen weitere, stichprobenartige Überprüfungen von Bioland-Betrieben. Bioland-Produkte gibt es in der Direktvermarktung, aber auch in Bio- bzw. Supermärkten sowie im Discount.
- Gesamter Betrieb muss zu 100 % die Bioland-Richtlinien einhalten
- Beschränkung der Düngemenge: max. 112 kg Stickstoff pro Hektar und Jahr (EU-Richtlinien habe keine Begrenzung)
- Mind. 60 % Futter des Futters für Wiederkäuer und Pferde stammt vom eigenen Betrieb oder einer regionalen Kooperation (bei allen anderen Tierarten sind es 50 %).
- Die Zugabe von Fischmehl in Tierfutter ist verboten.
Auch bei der Tierhaltung hat Bioland striktere Vorgaben als die EU-Richtlinien:
- 10 Mastschweine pro Hektar (EU-Vorgabe: 14 pro Hektar)
- 140 Legehennen oder 280 Masthühner pro Hektar (EU-Vorgabe: 230 Legehennen oder 580 Masthühner pro Hektar)
- Enthornungen ohne Grund sind verboten, in Sonderfällen aber möglich, wenn die Tiere eine lokale Betäubung sowie ein Schmerzmittel erhalten.